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BVerfG, 02.06.1998 - 1 BvR 199.98 |
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Verfahrensgang
- VG Regensburg, 18.04.1994 - RO 13 K 93.2358
- VGH Bayern, 24.07.1997 - 23 B 94.1935
- BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 234.97
- BVerfG, 02.06.1998 - 1 BvR 199.98
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 29.07.2003 - 8 BN 2.03 Da das Oberverwaltungsgericht insoweit ersichtlich keine Bedenken hatte, braucht es darauf in dem Urteil auch nicht weiter einzugehen, zumal grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Anschluss- und Benutzungszwang für Abwasserentsorgungseinrichtungen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht bestehen (vgl. u.a. Beschluss vom 19. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 234.97 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 142 m.w.N. ; die gegen diesen Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen worden - BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 1998 - 1 BvR 199.98 -) und etwaige Besonderheiten des § 7 der Satzung von der Antragstellerin nicht dargetan worden sind.